"Solarspitzengesetz" 2025 - Grundlagen und Eckdaten
Mit dem sogenannten "Solarspitzengesetz" – offiziell Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, das seit Februar 2025 in Kraft ist, ändern sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland grundlegend. Ziel der Neuregelung ist es, die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig eine bessere Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen.
Neue Regeln für Photovoltaikanlagen
Für neue Anlagen gilt: Sie benötigen zwingend intelligente Messsysteme und geeignete Steuerungstechnik, um ihr volles Potenzial ausschöpfen zu können. Ohne diese Ausstattung dürfen maximal 60% der Nennleistung ins Netz eingespeist werden. Zudem entfällt in Zeiten negativer Börsenstrompreise die Einspeisevergütung.
Für Betreiber bedeutet dies, dass Eigenverbrauch, Speicherlösungen und Energiemanagementsysteme stärker in den Mittelpunkt rücken, um Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit sicherzustellen.
INFOBOX
- Gilt für neue PV-Anlagen ab Februar 2025
- Pflicht: Smart Meter + Steuerbox -> sonst Einspeisebegrenzung auf 60%
- Keine Einspeisevergütung, wenn Strompreise an der Börse unter Null fallen
- Eigenverbrauch, Speicher & Energiemanagement werden entscheidend für die Wirtschaftlichkeit
- Bestandsanlagen (vor Februar 2025) sind in der Regel nicht betroffen
Eckpunkte
SMART-METER-GATEWAY PFLICHT
Die Messstellenbetreiber sind für die eventuell notwendige Installation von intelligenten Messsystemen inklusive Smart-Meter-Gateway und Steuerbox verantwortlich. Hierfür ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Zeitplan für den "Smart-Meter-Rollout" festgeschrieben. Betreiber sollten gegebenenfalls Kontakt zu ihrem Messstellenbetreiber aufnehme
- Neue PV-Anlagen ab 7kWp müssen vom Messstellenbetreiber (MSB) mit SMGW und Steuerbox ausgestattet werden.
- Auch kleinere Anlagen zwischen 2 und 7kWp können – je nach Entscheidung des MSB – betroffen sein.
- Mindestens 90% aller neuen Anlagen, die zwischen 25.02.2025 und 30.09.2026 ans Netz gehen, müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet werden.
- Ohne SMGW und Steuerbox drohen Leistungsbegrenzungen und finanzielle Nachteile.
EINSPEISEVERGÜTUNG (EEG-VERGÜTUNG)
Die Einspeisevergütung nach EEG sichert den Betreibern von Photovoltaikanlagen feste Einnahmen, unterliegt aber neuen Regelungen durch das Solarspitzengesetz.
- Gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme, monatlich degressiv und abhängig von der Anlagengröße.
- Wahl zwischen Volleinspeisung (höhere Vergütung) oder Teileinspeisung.
- Eigenverbrauch bleibt von der Vergütung unberührt.
- Bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung; der Zeitraum wird an die 20 Jahre Förderzeit angehängt.
- Ausnahmen: PV-Anlagen unter 2kWp sowie Anlagen zwischen 2 und 100kWp, solange noch kein SMGW installiert ist, erhalten weiterhin Vergütung trotz negativer Strompreise.
EINSPEISEBEGRENZUNG
Bis zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen und erfolgreichem Test durch den Netzbetreiber gelten Einschränkungen bei der Einspeisung von PV-Anlagen.
- PV-Anlagen bis 25kWp dürfen maximal 60% der installierten Leistung einspeisen.
- Anlagen zwischen 25 und 100kWp müssen zusätzlich eine Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber sicherstellen.
- Ausnahme: Bei freiwilliger Direktvermarktung an der Strombörse entfällt die 60%-Grenze, solange Netzbetreiber und Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können.
- Nach erfolgreichem Ende-zu-Ende-Test durch den Netzbetreiber entfällt die Begrenzung.
USt-BEFREIUNG UND SONDERREGELUNGEN
Neben technischen Vorgaben bringt das Solarspitzengesetz auch steuerliche Vorteile und spezielle Regelungen für bestimmte PV-Anlagen mit sich.
- 0% Umsatzsteuer auf Kauf und Montage von PV-Anlagen <30kWp.
- Anmeldung: verpflichtend im Marktstammdatenregister, bei Volleinspeisung zusätzlich bei der Bundesnetzagentur.
- iMSys-Pflicht: gestaffelt nach Verbrauch und Netzbetreiber-Vorgaben.
- Anlagen zwischen 2 und 7kWp können dauerhaft auf 60% Einspeisung begrenzt bleiben, wenn kein iMSys installiert wird.
- Bei Erweiterungen bestehender Anlagen können unterschiedliche Regelungen für einzelne Anlagenteile gelten → daher vorher Rücksprache mit dem VNB.
Betrifft mich das?
Endkunden
Mehr Eigenverbrauch, weniger Risiko – was Endkunden jetzt wissen müssen
Mit dem "Solarspitzengesetz" ändern sich die Spielregeln für neue Photovoltaikanlagen. Für Betreiber bedeutet das:
- Ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen künftig nur 60% der Nennleistung eingespeist werden.
- Bei negativen Börsenstrompreisen wird keine Einspeisevergütung gezahlt – auch wenn die Sonne scheint.
- Damit steigt die Bedeutung von Eigenverbrauch und Speichersystemen erheblich. Wer seinen Strom selbst nutzt oder in einer Batterie speichert, bleibt wirtschaftlich flexibel.
- Ergänzend werden Energiemanagementsysteme immer wichtiger, um Verbrauch und Erzeugung optimal aufeinander abzustimmen.
ABB unterstützt Sie mit einer breiten Palette an Lösungen – von Energiemanagementsystemen über Speicherschnittstellen bis hin zu Smart-Home-Integration. So sichern Sie Ihre Investition ab, steigern Ihren Eigenverbrauch und reduzieren die Risiken durch die neuen gesetzlichen Vorgaben.
Elektroinstallateure
Neue Anforderungen – neue Chancen für das Elektrohandwerk
Das "Solarspitzengesetz" bringt neue Herausforderungen – und eröffnet Chancen für das Elektrohandwerk:
- PV-Anlagen müssen mit intelligenter Mess- und Steuerungstechnik ausgestattet werden. Das macht die Installation komplexer und erhöht den Beratungsbedarf bei Endkunden.
- Kunden fragen verstärkt nach Speicherlösungen, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Smart-Home-Integration. Installateure, die hier kompetent beraten, schaffen echten Mehrwert.
- Auch Themen wie Förderfähigkeit und gesetzeskonforme Umsetzung spielen eine wachsende Rolle.
ABB unterstützt Installateure mit praxisgerechten, normkonformen Lösungen – von Smart Metering über Steuerboxen bis hin zu integrierten Energiemanagement- und Ladeinfrastruktursystemen. Damit eröffnen Sie sich neue Geschäftsfelder, positionieren sich als zukunftsorientierter Partner und können Kunden ganzheitlich betreuen.
Architekten und Planer
Zukunftsfähige Planung mit dem "Solarspitzengesetz"
Planer und Architekten stehen vor der Aufgabe, das "Solarspitzengesetz" frühzeitig in ihre Konzepte einzubinden:
- Schon in der Planungsphase muss die Integration von Eigenverbrauchsoptimierung, Speichersystemen und Energiemanagement berücksichtigt werden.
- Die Strommessung und die Zählerplätze der Endkunden müssen immer nach den aktuellen Vorgaben der Netzbetreiber (TAB) errichtet werden – Planungsfehler können also direkte wirtschaftliche Folgen haben.
- Bauherren erwarten heute nicht nur energieeffiziente, sondern auch förderfähige Lösungen, die langfristig Wert und Attraktivität der Immobilie sichern.
ABB unterstützt Sie mit einem modularen Portfolio, das von Smart-Metering-Technik über Energiemanagement bis zur intelligenten Gebäudeautomation reicht. Damit lassen sich gesetzliche Vorgaben erfüllen und nachhaltige, wirtschaftliche Konzepte entwickeln, die Bauherren einen klaren Mehrwert bieten.
Schaltanlagenbauer / Gewerbliche
Effiziente Netzanbindung und Steuerung für große Anlagen
Für Schaltanlagenbauer und Betreiber größerer Photovoltaikanlagen ist das "Solarspitzengesetz" besonders relevant:
- Große Anlagen müssen in der Lage sein, dynamisch auf Netzanforderungen zu reagieren. Intelligente Steuerungen werden damit unverzichtbar.
- Lastmanagement, Energiemessung und Netzregelung sind entscheidend, um Energie effizient zu verteilen und Einspeiseverluste zu vermeiden.
- Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Anlagen gesetzeskonform, wirtschaftlich und sicher arbeiten – auch bei schwankenden Strompreisen.
ABB bietet maßgeschneiderte Lösungen: von moderner Schalttechnik über hochpräzise Messgeräte bis zu leistungsfähigen Energiemanagementsystemen. Damit erhalten Schaltanlagenbauer und Betreiber die Werkzeuge, um auch komplexe Projekte zuverlässig und zukunftssicher umzusetzen.